Kirchgemeindeversammlung

Der Kirchgemeindeversammlung als Organ der Kirchgemeinde stehen folgende Befugnisse zu:

  • Sie erlässt eine Kirchgemeindeordnung.
  • Sie erlässt Reglemente der Kirchgemeinde.
  • Sie wählt den Kirchenratspräsidenten, die übrigen Mitglieder des Kirchenrates, den Kirchenratsschreiber, sowie die Rechnungsprüfer.
  • Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
  • Sie genehmigt die Rechnung.
  • Sie bewilligt die Verpflichtungskredite.
  • Sie beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte.
  • Sie nimmt ohne Beschluss Kenntnis vom Finanzplan.
  • Sie beschliesst über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen.
  • Sie beschliesst über die Errichtung von Pfarreigemeinden und deren Kompetenzen.

 

Nächste Kirchgemeindeversammlung

  • Datum/Zeit wird noch bekannt gegeben, Gemeinschaftszentrum Freienbach

 

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Adresse

Röm.-kath. Kirchgemeinde Freienbach
Kirchstrasse 47                    
8807 Freienbach

Telefon 055 410 17 28
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch-Nachmittag geschlossen