Kirchgemeindeversammlung
Der Kirchgemeindeversammlung als Organ der Kirchgemeinde stehen folgende Befugnisse zu:
- Sie erlässt eine Kirchgemeindeordnung.
- Sie erlässt Reglemente der Kirchgemeinde.
- Sie wählt den Kirchenratspräsidenten, die übrigen Mitglieder des Kirchenrates, den Kirchenratsschreiber, sowie die Rechnungsprüfer.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie bewilligt die Verpflichtungskredite.
- Sie beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte.
- Sie nimmt ohne Beschluss Kenntnis vom Finanzplan.
- Sie beschliesst über die von der Kirchgemeinde zu unterstützenden kirchlichen Stiftungen.
- Sie beschliesst über die Errichtung von Pfarreigemeinden und deren Kompetenzen.
Nächste Kirchgemeindeversammlung
- Datum/Zeit wird noch bekannt gegeben, Gemeinschaftszentrum Freienbach
Zum Download
- Jahresrechnung 2019 - Kirchgemeinde Freienbach
- Jahresrechnung 2020 - Kirchgemeinde Freienbach
- Jahresrechnung 2021 - Kirchgemeinde Freienbach
- Jahresrechnung 2022 - Kirchgemeinde Freienbach
- Jahresrechnung 2023 - Kirchgemeinde Freienbach
- Voranschlag 2020 - Kirchgemeinde Freienbach
- Voranschlag 2021 - Kirchgemeinde Freienbach (inkl. Jahresrechnung 2019)
- Voranschlag 2022 - Kirchgemeinde Freienbach (inkl. Jahresrechnung 2020)
- Voranschlag 2023 - Kirchgemeinde Freienbach
- Voranschlag 2024 - Kirchgemeinde Freienbach
Adresse
Röm.-kath. Kirchgemeinde Freienbach
Kirchstrasse 47
8807 Freienbach
Telefon 055 410 17 28
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch-Nachmittag geschlossen