Kirchgemeinde Freienbach
Gründung und Geschichte der Kirchgemeinde
Am 9. November 1958 konstituierten sich die Katholiken der Gemeinde Freienbach als von der politischen Gemeinde getrennte Römisch-katholische Kirchgemeinde Freienbach.
Die Kirchgemeinde Freienbach setzt sich aus der Pfarrei Freienbach und dem Pfarrrektorat Pfäffikon zusammen.
Aufgaben der Kirchgemeinde (Auszug aus der Kirchgemeindeordnung)
Die Kirchgemeinde sichert die materiellen Grundlagen für die örtlichen kirchlichen Aufgaben, namentlich die Verkündigung des Glaubens, die Seelsorge, den Gottesdienst, die Glaubensunterweisung und die Hilfstätigkeit (Diakonie), insbesondere:
- die kirchlichen Güter und Finanzen nach den massgeblichen Vorschriften zu verwalten sowie das Kirchgemeindegut zu unterhalten und darüber zu verfügen;
- für die Kosten der gottesdienstlichen und seelsorglichen Aufgaben sowie die Besoldung der Seelsorger und der weiteren Angestellten aufzukommen;
- für die Verwaltung aller kirchlichen Stiftungen zu sorgen, soweit die Stiftungsurkunden nichts Abweichendes vorsehen.
Sie kann ferner durch freiwillige Beiträge oder Beteiligungen:
- kirchliches Brauchtum in der Gemeinde unterstützen;
- überpfarreiliche Anliegen fördern, soweit sie dazu nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts nicht bereits verpflichtet ist;
- gemeinnützige oder karitative Werke im In- und Ausland unterstützen;
- sich an sozialen Tätigkeiten beteiligen oder solche unterstützen.
- Werke der Seelsorge, der Hilfstätigkeit sowie der religiösen Bildung und Kultur, welche den Bereich der Kirchgemeinde überschreiten, mit Beiträgen unterstützen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch-Nachmittag geschlossen
Während der Schulferien bleibt die Kirchgemeindeverwaltung am Nachmittag geschlossen.