Kirchgemeinde Freienbach


Gründung und Geschichte der Kirchgemeinde

Am 9. November 1958 konstituierten sich die Katholiken der Gemeinde Freienbach als von der politischen Gemeinde getrennte Römisch-katholische Kirchgemeinde Freienbach.

Die Kirchgemeinde Freienbach setzt sich aus der Pfarrei Freienbach und dem Pfarrrektorat Pfäffikon zusammen.


Aufgaben der Kirchgemeinde (Auszug aus der Kirchgemeindeordnung)

Die Kirchgemeinde sichert die materiellen Grundlagen für die örtlichen kirchlichen Aufgaben, namentlich die Verkündigung des Glaubens, die Seelsorge, den Gottesdienst, die Glaubensunterweisung und die Hilfstätigkeit (Diakonie), insbesondere:

  • die kirchlichen Güter und Finanzen nach den massgeblichen Vorschriften zu ver­walten  sowie das Kirchgemeindegut zu unterhalten und darüber zu verfügen;
  • für die Kosten der gottesdienstlichen und seelsorglichen Aufgaben sowie die Besoldung der Seelsorger und der weiteren Angestellten aufzukommen;
  • für die Verwaltung aller kirchlichen Stiftungen zu sorgen, soweit die Stiftungsurkun­den nichts Abweichendes vorsehen.


Sie kann ferner durch freiwillige Beiträge oder Beteiligungen:

  • kirchliches Brauchtum in der Gemeinde unterstützen;
  • überpfarreiliche Anliegen fördern, soweit sie dazu nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts nicht bereits verpflichtet ist;
  • gemeinnützige oder karitative Werke im In- und Ausland unterstützen;
  • sich an sozialen Tätigkeiten beteiligen oder solche unterstützen.
  • Werke der Seelsorge, der Hilfstätigkeit sowie der religiösen Bildung und Kultur, welche den Bereich der Kirchgemeinde überschreiten, mit Beiträgen unterstützen.

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch-Nachmittag geschlossen

Während der Schulferien bleibt die Kirchgemeindeverwaltung am Nachmittag geschlossen.